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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden der Ausschreibung Trainingscamps.

 

1. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Webseite.

  • Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Mannschaftssportvereine, die dem Stadtsportbund Leipzig e.V. als Mitglied angehören.
  • Für das Sponsoring bewerben können sich ausschließlich Vereine, die in den Ballsportarten Volleyball, Handball, Basketball, Fußball tätig sind. Des Weiteren ist die Bewerbung von inklusiven Vereinen möglich.
  • Der Verein muss ein bereits bestehendes Regelangebot im Kinder- und Jugendbereich haben.
  • Pro Verein kann nur eine Bewerbung eingereicht werden.

 

2. Teilnahmeausschlusskriterien

Folgendes wird durch das Sponsoring nicht gefördert:

  • Einzelpersonen/Einzelhilfen
  • Interessenskonflikte (siehe 6.5 z.B. familiäre oder geschäftliche Beziehung eines Bewerbers zu Verantwortlichen der Porsche Leipzig GmbH)
  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
  • Nicht gemeinnützige Zwecke

 

3. Bewertungskriterien

Der teilnehmende Verein ist verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Kriterien in vollem Umfang zu erfüllen. Nach Durchführung einer entsprechenden Prüfung erfolgt die Auswahl durch ein Zufallsverfahren.

  • Mitgliedschaft im Stadtsportbund Leipzig e.V.
  • Bereits bestehende Regelangebote im Kinder- und Jugendbereich
  • eine der zwei Sportarten ausrichten: Volleyball oder Handball
  • Ausfüllen der Kontaktdaten im Online-Formular
  • Vollständige Kostendeckung mit der Sponsoringsumme: Ausrichtung des Camps in einem der beiden Zeiträume (Location, Trainer, Verpflegung, Trikotbeschaffung etc.).
  • Sponsoringvertrag zusammen mit Porsche
  • Rechnungstellung an Porsche

 

4. Ablauf der Challenge

  • Die Porsche Leipzig GmbH prüft alle eingegangenen Bewerbungen zunächst anhand der Teilnahme- und Förderbedingungen. Im Anschluss werden zugelassene Bewerbungen mittels Zufallsprinzips gezogen. Die Ziehung erfolgt unter Aufsicht von Porsche und dem Stadtsportbund Leipzig.
  • Eine Benachrichtigung erfolgt ausschließlich an die Vereine, die einen Gewinn erzielt haben.

 

5. Förderungen

  • Gesamtförderung: Es werden insgesamt fünf Sponsorings, eines je Sportart (Handball, Volleyball, Fußball, Basketball sowie ein Inklusionscamp) vergeben, mit einem Gesamtvolumen von jeweils 5.000 Euro netto inkl. Mehrwertsteuer.

 

6. Rechtliche Hinweise

  1. Die Ausschreibung Trainingscamps ist ein Aufruf an gemeinnützige Vereine, sich mit geeigneten Projekten, um eine Förderung zu bewerben. Die Ausschreibung ist keine Auslobung von Fördermitteln und begründet auch keinen anderen Rechtsanspruch auf Unternehmensleistungen. Die Vergabe von Sponsoring oder anderen Mitteln an Teilnehmende der Ausschreibung steht im freien Ermessen der Porsche Leipzig GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung Trainingscamps sind bis spätestens bis zum 30. März 2026 einzureichen. Die Bewerbung über das Online-Formular gilt als Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Ausschreibung 2026. Damit erkennen die Teilnehmenden die hier aufgeführten Bedingungen als verbindlich an. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgesendet. Bewerbungen in anderer als der oben beschriebenen Form sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare können nicht berücksichtigt werden.
  3. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der eingereichten Daten im Rahmen der Ausschreibung Trainingscamps und im Zusammenhang mit der Bewerbung verantwortlich und verpflichten sich, nur Inhalte einzusenden, über deren Rechte sie verfügen und an welchen keine Rechte Dritter bestehen. Die Porsche Leipzig GmbH kann die eingereichten Beiträge wie Personen- und Projektdaten, Fotos, Videos und ggf. weiteres Bildmaterial im Rahmen der Abwicklung und Bewerbung der Ausschreibung verwenden. Jeder Teilnehmende räumt der Porsche Leipzig GmbH die hierfür erforderlichen zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eingesandten Fotos, Videos etc. zur Verwendung im Rahmen der Ausschreibung Trainingscamps und der Berichterstattung darüber ein. Insbesondere gilt Folgendes: Alle Personen und Projekte, die sich für die Ausschreibung Trainingscamps bewerben, können in Publikationen, z.B. in Form eines Kurzportraits, dargestellt werden. Dabei können insbesondere Name und Ort des Projektes, eine kurze Projektbeschreibung, Bildmaterial sowie die Namen der Teilnehmenden genannt werden. Solche Publikationen sind unter anderem: Der Porsche Newsroom, Präsentationen, Pressemeldungen, Beiträge in den Medien und auf Social-Media-Kanälen der Porsche Leipzig GmbH sowie weitere Informationsträger, soweit diese zum Zweck der Dokumentation und Berichterstattung über die Ausschreibung Trainingscamps eingesetzt werden.
  4. Leistungen der Porsche Leipzig GmbH erfolgen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Rahmen ihres satzungsmäßigen Auftrags. Gegebenenfalls wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen, um die zweckgebundene Mittelverwendung sicherzustellen.
  5. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Organisationen, in denen verantwortliche Personen mit familiären Beziehungen ersten Grades zu Verantwortlichen der Porsche Leipzig GmbH ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen, wie Organisationen von Personen mit geschäftlichen Beziehungen zum Stadtsportbund Leipzig. Mögliche Interessenskonflikte sind im Rahmen der Bewerbung offen zu legen. Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmenden die Porsche Leipzig GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Drittschutzrechten oder Datenschutzrechten durch die Teilnehmenden entstehen bzw. von Dritten gegenüber der Porsche Leipzig GmbH geltend gemacht werden. Sonstige Ansprüche der Porsche Leipzig GmbH gegen die Teilnehmenden, gleich welcher Art, bleiben hiervon unberührt.
  6. Die Teilnehmenden der Ausschreibung Trainingscamps haben sämtliche mit der Teilnahme verbundenen Kosten selbst zu tragen. Auch bei Abbruch nach Ziffer 7 findet keine Erstattung der Kosten beim Teilnehmenden statt.
  7. Die Porsche Leipzig GmbH behält sich vor, die Ausschreibung Trainingscamps zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, den derzeit vorgesehenen Ablauf zu verändern oder einzelne Projekte nicht weiter im Rahmen der Ausschreibung Trainingscamps zu bewerten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Ausschreibung Trainingscamps.